Kosten

Die Kosten einer rechtsanwaltlichen Beratung sind seit längerem (01.07.2006) frei verhandelbar.

Kontaktieren Sie uns und schildern Sie uns bitte zunächst unverbindlich Ihr Rechtsproblem, damit wir uns ein erstes Bild machen und die voraussichtlich entstehenden Kosten abschätzen und mit Ihnen absprechen können.

Die Kosten einer Erstberatung liegen oft bei 50 €, für Verbraucher bei höchstens 190 €.

Wir arbeiten zudem mit allen Rechtsschutzversicherungen vertrauensvoll zusammen und übernehmen im Rahmen der Mandatsbeziehung sämtliche Telefonate und Korrespondenz für unsere Mandanten. Es ist für Sie daher nicht nötig, Ihre Rechtsschutzversicherung vorab zu kontaktieren.

Die Vergütung der Rechtsanwälte ist für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und im Zivilrecht in der Regel abhängig vom Streitwert.

In vielen Fällen bietet sich auch die Vereinbarung eines Stundensatzes oder eines Pauschalhonorars an.

Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Auch darüber informieren wir Sie gerne.

Für den Fall, dass Rechtssuchende unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen,  etwa bei Empfängern von Arbeitslosengeld II, weisen wir auf die Möglichkeit hin, außergerichtlich Beratungshilfe und gerichtlich Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen.

Für die Beratungshilfe benötigen Sie lediglich einen sog. Beratungshilfeberechtigungsschein, den Sie kostenlos bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes erhalten. Damit haben Sie Anspruch auf eine Beratung sowie im Zivilrecht zusätzlich auf die außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt gegen eine Kostenbeteiligung von 10 €.

Nähere Informationen zu Anwaltshonoraren sowie Beratungs- und Prozesskostenhilfe, insbesondere zu den dafür derzeit gültigen Freibeträgen, finden sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz. Dort können Sie auch einen Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Prozesskostenhilfe herunterladen.

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